Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
bindet in ihrer Sitzung am 24.09.2020 die Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe
für die Mitgliederversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Boize-Sude-Schaale
(WBV) dahingehend,
zuzustimmen.
Weiterhin erfolgt die Bindung für eine Zustimmung der Festlegung der Beitragssätze zukünftig in einem separaten Beschluss der Mitgliederversammlung des WBV.
Sachdarstellung und Begründung:
Die rechtlichen
Grundlagen für die Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband sind u.a.
im Landeswassergesetz § 63, im Bundesgesetz zur Ausführung des Gesetzes über
Wasser- und Bodenverbände und im Wasserverbandsausführungsgesetz M-V geregelt.
Auf diesen Grundlagen ist der Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale (WBV)
gemäß Satzung für Gewässer 2. Ordnung zuständig; hier für die
Gewässerunterhaltung und Instandhaltung, den Bau und die Unterhaltung von
Deichen zur Sicherung des Hochwasserabflusses, den Bau, die Unterhaltung und
die Wiederherstellung von Deichen zum ausschließlichen Schutz von
landwirtschaftlichen Flächen. Möglich sind auch die Durchführung von
Gewässerausbau und der Bau, die Unterhaltung, Kontrolle und Bedienung von
wasserbaulichen Anlagen.
Auf Grund der
Richtlinie 2000/60/EG der EU zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen
der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik (kurz: Wasserrahmrichtlinie –WRRL)
vom 22.10.2000 wurden im Land Mecklenburg-Vorpommern zum 22.12.2015
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in Kraft gesetzt. Die Aufgaben,
die sich aus diesen Plänen und Programmen für die Gemeinden ergeben, werden
ebenfalls vom WBV übernommen.
Der WBV hatte vor
2014 die Beiträge 20 Jahre stabil halten können. Die Erhöhung ab 2014 ergab
sich unter anderem aus den im gesamten Gewässerbaugewerbe vorliegenden
Preissteigerungen und aus den gestiegenen Forderungen des Naturschutzes an die
zu verwendende Technik bei der Unterhaltung der Gewässer. Besonders in den
geschützten Bereichen des Verbandsgebietes, zu denen die Stadt Boizenburg/Elbe
nahezu vollumfänglich gehört, aber auch in anderen Gemeinden haben sich die
Nager Biber und Nutria stark vermehrt. Sie beschädigen Gewässer durch
Röhrenbauten, verhindern den Abfluss durch Dämme und Burgen. Die in den
landwirtschaftlichen Flächen seit 6 bis 7 Jahrzehnten liegenden Verrohrungen
versagen immer häufiger den Dienst, da sie altersbedingt zusammenbrechen oder
durch Fremdeinwirkungen verstopft sind. Der derzeitige Rohrleitungszuschlag pro
Hektar kann die zu erwartenden Erneuerungsmaßnahmen nicht abdecken. Durch
Extrembedingungen wie Stürme und Hoch- sowie Niedrigwasserstand hat sich der
Umfang an notwendiger Gehölzpflege erhöht.
In der Sitzung des
Hauptausschusses am 16.07.2018 hat der Geschäftsführer des WBV, Herr Schwebs,
ausführlich über aktuelle Aufgaben, Maßnahmen und Probleme sowie zukünftige Vorhaben
berichtet. Um die Aufgaben des WBV weiterhin erfüllen zu können, ist u.a.
vorgesehen, eine Abteilung
Gewässerunterhaltung mit eigenen Mitarbeitern*innen und Technik, vorrangig zum
Havarieeinsatz und Sonderleistungen, die in Ausschreibungen für externe Firmen
besonders hoch verpreist sind, zu schaffen.
Zur
Mitgliederversammlung des WBV am 24.10.2019 erfolgte eine Bindung für die
Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe dahingehend, dass Sie Änderungen der
Verbandssatzung, die sich aus der Veränderung/Anpassung des Verbandsgebietes,
redaktionelle Änderungen und Ergänzungen sowie die Berücksichtigung von
Formulierungen auf Grund eines Gerichtsurteils ergaben, zustimmt. Ebenso
erfolgte eine Bindung für die Erhöhung der Beitragssätze für den allgemeinen Beitrag auf 9,10 €/BE
(alt: 7,75 €/BE); für den Beitrag für Staue und Wehre auf 0,50 €/ha
(alt: 0,25 €/ha) und eine Anhebung des Beitrages für Rohrleitungen auf 3,00
€/ha (alt: 1,00 €/ha).
Die
Verbandsversammlung hat der Satzungsänderung, jedoch den Beitragserhöhungen
nicht zugestimmt; neue Mitglieder nach der Kommunalwahl fühlten sich nicht
ausreichend informiert.
Inzwischen wurde
umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt; eine entsprechende
geplante Veranstaltung für den April 2020 musste wegen der CORONA-Pandemie
abgesagt werden. Auf einer weiteren Verbandsversammlung im Juni 2020 wurde
erneut umfangreich informiert und auf aktuelle Preisentwicklungen im Bereich
der Wasserbau- und Tiefbauarbeiten hingewiesen.
In Vorbereitung der
Verbandsversammlung im Oktober 2020, auf der die beantragten Beitragserhöhungen
erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden, musste nun –wegen der nicht
vollzogenen Beitragserhöhung für 2020- eine aktuelle Ermittlung des zukünftigen
allgemeinen Beitrags vorgenommen werden. Dieser wird für 10,80 €/BE zur
Beschlussfassung beantragt, bei einem gleichbleibenden Zuschlag für versiegelte
Flächen von 300%; alternativ kann der allgemeine Beitrag auf
9,55 €/BE festgesetzt werden, wenn der Versiegelungszuschlag auf 500% erhöht
wird.
Es wird eine
weitere Satzungsänderung vorgeschlagen, in der bestimmt wird, dass die
Festlegung der Beiträge zukünftig als separater Beschluss der
Mitgliederversammlung erfolgt.
Für den Haushalt
2021 ist damit eine Kostensteigerung der Beiträge von 71.700,89 € auf ca.
94.000,00 € verbunden.
Ein Teil dieser
Kosten kann durch eine noch zu erlassenden Satzung zur Umlegung der Beiträge
des Wasser- und Bodenverbandes auf die Grundstückseigentümer reduziert werden.
Alternativen: