Bindung der Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe für die Mitgliederversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Boize-Sude-Schaale

Betreff
Bindung der Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe für die Mitgliederversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Boize-Sude-Schaale
Vorlage
093/20/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung bindet in ihrer Sitzung am 24.09.2020 die Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe für die Mitgliederversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Boize-Sude-Schaale (WBV) dahingehend,

  • der Erhöhung der Beitragssätze für den allgemeinen Beitrag  auf 10,80 €/BE bei einem Versiegelungszuschlag von 300%;
  • dem Beitrag für Staue und Wehre auf 0,50 €/ha
  • dem Beitrages für Rohrleitungen auf 3,00 €/ha

zuzustimmen.

 

Weiterhin erfolgt die Bindung für eine Zustimmung der Festlegung der Beitragssätze zukünftig in einem separaten Beschluss der Mitgliederversammlung des WBV.

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband sind u.a. im Landeswassergesetz § 63, im Bundesgesetz zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände und im Wasserverbandsausführungsgesetz M-V geregelt. Auf diesen Grundlagen ist der Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale (WBV) gemäß Satzung für Gewässer 2. Ordnung zuständig; hier für die Gewässerunterhaltung und Instandhaltung, den Bau und die Unterhaltung von Deichen zur Sicherung des Hochwasserabflusses, den Bau, die Unterhaltung und die Wiederherstellung von Deichen zum ausschließlichen Schutz von landwirtschaftlichen Flächen. Möglich sind auch die Durchführung von Gewässerausbau und der Bau, die Unterhaltung, Kontrolle und Bedienung von wasserbaulichen Anlagen. 

Auf Grund der Richtlinie 2000/60/EG der EU zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik (kurz: Wasserrahmrichtlinie –WRRL) vom 22.10.2000 wurden im Land Mecklenburg-Vorpommern zum 22.12.2015 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in Kraft gesetzt. Die Aufgaben, die sich aus diesen Plänen und Programmen für die Gemeinden ergeben, werden ebenfalls vom WBV übernommen.

Der WBV hatte vor 2014 die Beiträge 20 Jahre stabil halten können. Die Erhöhung ab 2014 ergab sich unter anderem aus den im gesamten Gewässerbaugewerbe vorliegenden Preissteigerungen und aus den gestiegenen Forderungen des Naturschutzes an die zu verwendende Technik bei der Unterhaltung der Gewässer. Besonders in den geschützten Bereichen des Verbandsgebietes, zu denen die Stadt Boizenburg/Elbe nahezu vollumfänglich gehört, aber auch in anderen Gemeinden haben sich die Nager Biber und Nutria stark vermehrt. Sie beschädigen Gewässer durch Röhrenbauten, verhindern den Abfluss durch Dämme und Burgen. Die in den landwirtschaftlichen Flächen seit 6 bis 7 Jahrzehnten liegenden Verrohrungen versagen immer häufiger den Dienst, da sie altersbedingt zusammenbrechen oder durch Fremdeinwirkungen verstopft sind. Der derzeitige Rohrleitungszuschlag pro Hektar kann die zu erwartenden Erneuerungsmaßnahmen nicht abdecken. Durch Extrembedingungen wie Stürme und Hoch- sowie Niedrigwasserstand hat sich der Umfang an notwendiger Gehölzpflege erhöht.

In der Sitzung des Hauptausschusses am 16.07.2018 hat der Geschäftsführer des WBV, Herr Schwebs, ausführlich über aktuelle Aufgaben, Maßnahmen und Probleme sowie zukünftige Vorhaben berichtet. Um die Aufgaben des WBV weiterhin erfüllen zu können, ist u.a. vorgesehen, eine  Abteilung Gewässerunterhaltung mit eigenen Mitarbeitern*innen und Technik, vorrangig zum Havarieeinsatz und Sonderleistungen, die in Ausschreibungen für externe Firmen besonders hoch verpreist sind, zu schaffen.

 

Zur Mitgliederversammlung des WBV am 24.10.2019 erfolgte eine Bindung für die Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe dahingehend, dass Sie Änderungen der Verbandssatzung, die sich aus der Veränderung/Anpassung des Verbandsgebietes, redaktionelle Änderungen und Ergänzungen sowie die Berücksichtigung von Formulierungen auf Grund eines Gerichtsurteils ergaben, zustimmt. Ebenso erfolgte eine Bindung für die Erhöhung der Beitragssätze für den allgemeinen Beitrag  auf 9,10 €/BE  (alt: 7,75 €/BE); für den Beitrag für Staue und Wehre auf 0,50 €/ha (alt: 0,25 €/ha) und eine Anhebung des Beitrages für Rohrleitungen auf 3,00 €/ha (alt: 1,00 €/ha).

 

Die Verbandsversammlung hat der Satzungsänderung, jedoch den Beitragserhöhungen nicht zugestimmt; neue Mitglieder nach der Kommunalwahl fühlten sich nicht ausreichend informiert.

 

Inzwischen wurde umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt; eine entsprechende geplante Veranstaltung für den April 2020 musste wegen der CORONA-Pandemie abgesagt werden. Auf einer weiteren Verbandsversammlung im Juni 2020 wurde erneut umfangreich informiert und auf aktuelle Preisentwicklungen im Bereich der Wasserbau- und Tiefbauarbeiten hingewiesen.

 

In Vorbereitung der Verbandsversammlung im Oktober 2020, auf der die beantragten Beitragserhöhungen erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden, musste nun –wegen der nicht vollzogenen Beitragserhöhung für 2020- eine aktuelle Ermittlung des zukünftigen allgemeinen Beitrags vorgenommen werden. Dieser wird für 10,80 €/BE zur Beschlussfassung beantragt, bei einem gleichbleibenden Zuschlag für versiegelte Flächen von 300%; alternativ kann der allgemeine  Beitrag auf  9,55 €/BE festgesetzt werden, wenn der Versiegelungszuschlag auf 500% erhöht wird.

 

Es wird eine weitere Satzungsänderung vorgeschlagen, in der bestimmt wird, dass die Festlegung der Beiträge zukünftig als separater Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgt.

 

Für den Haushalt 2021 ist damit eine Kostensteigerung der Beiträge von 71.700,89 € auf ca. 94.000,00 € verbunden.

Ein Teil dieser Kosten kann durch eine noch zu erlassenden Satzung zur Umlegung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes auf die Grundstückseigentümer reduziert werden.

 

 

Alternativen: