Beschlussvorschlag:
Für den im Lageplan
vom September 2020 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs.1 BauGB
(Baugesetzbuch) der Bebauungsplan N. 42 für den Bereich „östlich
Schwanheider Straße und westlich Dr.-Alexander- Straße“ aufgestellt.
Sachdarstellung und Begründung:
Auf der Stadtvertretersitzung vom 13.08.2020 ist ein Rahmenbeschluss über die Schulentwicklung der Stadt Boizenburg gefasst worden.
Dieser sieht u.a. vor, Flächen für eine Regionale Schule im Bereich östlich Schwanheider Straße und westlich Dr.-Alexander- Straße zu sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Dreifeldsporthalle, einschl. Außenanlagen, als auch einer Regionalen Schule für 15 Klassen in Modulbauweise (erweiterbar) zu schaffen.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass eine Fläche von ca. 6 ha benötigt wird.
Der größte Teil dieser Flächen ist im privaten Besitz. Der Ankauf der Flächen sollte im Einvernehmen mit den Eigentümern erfolgen. Dazu ist ein Termin mit allen Eigentümern unter Darlegung der Planungsabsichten zu vereinbaren.
Die Gemeinde kann durch Satzung ein besonderes Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sowie für bebaute und unbebaute Grundstücke in solchen Gebieten, in denen die Gemeinde städtebauliche Maßnahmen( wie z.B. die Aufstellung eines Bebauungsplans oder die Ausweisung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs) in Betracht zieht, begründen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit durch eine Veränderungssperre die Bauleitplanung zu sichern.
Im wirksamen F-Plan der Stadt ist die im Lageplan dargestellte Fläche als Erweiterungsfläche für Wohnungsbau und einer kleineren Mischbaufläche ausgewiesen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Lageplan M-1:2000 vom September 2020