Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 24.09.2020 die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung - der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Zusammenhang mit
den Vorarbeiten zur Erhebung von Niederschlagswasserbeitragen wurde
festgestellt, dass die Satzungsregelung zum Anschlussrecht (§ 4) zu
überarbeiten ist.
Hier sollte exakt
geregelt werden, welche Grundstücke ein Recht auf den Anschluss an die
Abwasseranlagen haben und welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein
müssen.
Die weiteren
Änderungen (2) und (3) beziehen sich auf Schreibfehler bzw. auf Regelungen, die
mit der Änderung des § 4 Abs. 1 entbehrlich geworden sind.
Die Änderungen in §
12 (4) und (5) ergeben sich ebenfalls aus der Neuregelung des § 4 Abs. 1. Der §
20 Satz 1 war zu ändern, da hier bisher nur die Beitragspflicht für die
zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage erfasst war. Dies dient ausschließlich
der Information, da alles Weitere über die Beitragssatzungen geregelt wird.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: