Sachdarstellung und Begründung:
Das Kontorhaus im
Fährweg 5 (Flurstück 17/42, Flur 30, Gemarkung Boizenburg) befindet sich seit
1999 im Eigentum der Stadt. Das Gebäude selbst liegt höchstwahrscheinlich mit
Teilflächen auf weiteren städtischen Flurstücken (17/45 und 17/43).
Der bauliche
Zustand des Gebäudes ist nach den vorliegenden Wertgutachten (das letzte vom
03.07.2018) als unbefriedigend einzuschätzen. Das 3. Folgewertgutachten weist
einen Verkehrswert von 60.000,00 € aus. Zurückliegende Ausschreibungen der
Immobilie waren bis 2016 erfolglos. Derzeit liegen sechs Interessenten-Bewerbungen
vor, davon fünf Kaufinteressenten.
Der Aufwand für
eine Sanierung des Gebäudes mit einer Gesamtfläche (vom Keller bis zum
Dachgeschoss) von 665 m² liegt bei ca. 998.000,00 €. Hier wurde der m² mit rd.
1.500,00 € Sanierungskosten angesetzt. Durch den Wasserschaden im Winter 2019
hat sich der Zustand eher verschlechtert. Die in der Vergangenheit teilweise
vorgenommene Vermietung von Räumlichkeiten u.a. an gemeinnützige Vereine und
Initiativgruppen ist wegen des schlechten baulichen Zustandes nicht mehr
möglich.
Im Gebäude lagern
noch Möbel und Gegenstände, deren Museumswert und Zustand zu prüfen ist.
Im Rahmen der
Beratung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 01.10.2019 wurde das Gebäude
umfangreich besichtigt.
Der Vorschlag des
Bürgermeisters zu einer Grundsatzentscheidung für oder gegen den Verkauf der
Immobilie wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 13.12.2018 vertagt bis
zum Ende des Jahres 2019.
Seitdem fanden
gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen Beratungen mit
verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern statt, die das Gebäude –ohne es zu
erwerben- für gemeinnützige Zwecke
und/oder innovative Projekte nutzen wollen. Keines der Projekte konnte
überzeugen, auch weil für eine Nutzung in jedem Fall mindestens eine
Teilsanierung Voraussetzung ist.
Der Bürgermeister
empfiehlt, einem grundsätzlichen Verkauf der Immobilie zuzustimmen.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber sollen mit dem Kaufantrag neben dem Angebotspreis ein verbindliches und umfassendes Nutzungskonzept vorlegen, das bei der Entscheidungsfindung besonders berücksichtigt wird.