Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 17.12.2020 die Änderung der Sondernutzungssatzung für die Stadt Boizenburg/Elbe in Form einer Gebührenanpassung der Sondernutzungsgebühren gemäß Anlage zum 01.01.2021.
Sachdarstellung und Begründung:
In der Sitzung der
Stadtvertretung am 13.09.2018 wurde im Zusammenhang mit der Entscheidung über
die Kalkulation und Änderung der Sondernutzungssatzung für die Stadt
Boizenburg/Elbe beschlossen, dass im Abstand von 2 Jahren eine Neukalkulation
auf der Grundlage der jeweiligen Inflationsrate erfolgen soll.
Grundlage der
vorliegenden Änderungsvorschläge sind die Indexwerte, ermittelt vom
Statistischen Bundesamt. Für 2018, dem Zeitpunkt der extern durchgeführten
Kalkulation, lag dieser Wert in Höhe von 103,8 Punkten, für die Entwicklung von
September 2019 bis September 2020 wurde am 13.10.2020 dieser Wert in Höhe von
105,8 Punkten angegeben. Dies ist eine Steigerung von 2%.
Entsprechend werden
die Gebührenanpassungen gemäß Anlage empfohlen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Anlage 1)
Gebührenkatalog mit Gebührenanpassung