Beratung und Beschluss zur 3. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/Elbe

Betreff
Beratung und Beschluss zur 3. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
142/20/30/1
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 17.12.2020, keine Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung zum 01.01.2021 vorzunehmen.
  2. Eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung erfolgt zum 01.01.2022 nach entsprechender Beratung in den zuständigen Ausschüssen.
  3. Für das Haushaltsjahr 2021 wird eine Unterdeckung im Produktsachkonto 54500000 43223000 von 10.000,- € berücksichtigt.

 

Sachdarstellung und Begründung:

Nach Beschlussfassung in der Stadtvertretung am 13.12.2018 trat am 01.01.2019 eine neue Straßenreinigungssatzung in Kraft. Zur gleichen Zeit wurden durch das Unternehmen COMUNA GmbH die Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum 2019/2020 kalkuliert.

 

Zum 01.01.2021 wurde die Gebührenkalkulation auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten aktualisiert und liegt nun vor. Um die Satzung regulär zum 01.01.2021 in Kraft zu setzen, müsste eine Beschlussfassung auf der heutigen Sitzung der Stadtvertretung (17.12.2020) erfolgen. Allerdings konnten sich die zuständigen beratenden Ausschüsse vorab nicht mit dem Sachverhalt befassen und prüfen.

Es besteht die Möglichkeit, die Satzung -nach entsprechender Beratung in den zuständigen Ausschüssen-   im I. Quartal 2021 zu beschließen und rückwirkend in Kraft zu setzen. Allerdings kann hier von Bürger*innen der Vorwurf des Vertrauensbruchs gemacht werden. Bürger*innen konnten davon ausgehen, dass die am 01.01.2020 geltende Satzung die für das gesamte Jahr zu berücksichtigende ist. Insofern besteht eine Angreifbarkeit bei einer Gebührenerhöhung. Haushaltsrechtlich erforderlich ist eine Kontrolle der Gebühren in einem Zeitraum von 5 Jahren.

Weiterhin ist der Verwaltungsaufwand für das Erstellen der geänderten Bescheide nicht unerheblich; dazu kommt das separate Versenden von Änderungsbescheiden (ca. 3.000.- € Porto, zuzüglich Papieraufwand und Druckerverschleiß).

Würde die Straßenreinigungsgebührensatzung nicht zum 01.01.2021 geändert, betrüge die Unterdeckung für das Jahr 2021 ca. 8.000,- € bis 10.000,- €.

 

Der Bürgermeister schlägt nach Beratung im Hauptausschuss am 10.12.2020 vor, die Straßenreinigungsgebührensatzung erst zum 01.01.2022 mit der dann erforderlichen Gebührenerhöhung zu beschließen, nachdem diese in den zuständigen Ausschüssen beraten werden konnte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................