Beschlussvorschlag:
Die im Schreiben des
Landkreises vom 06.01.2021 geäußerten Hinweise werden im Zuge der Abwägung zur
Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt.
Die im vereinfachten
Verfahren durchgeführten Bebauungsplanänderungen in der Fassung vom März 2021
werden nach § 10 BauGB i.V.m. § 5 der Kommunalverfassung M-V als Satzung
beschlossen
Sachdarstellung und Begründung:
In der
Stadtvertretersitzung vom 22.10.2020 ist die für beide B-Pläne gleich lautende
Änderung beschlossen worden.
„ Es wird
festgesetzt, dass Nebenanlagen i.S. von Pgraph 14 (1) und Pgraph 13 BauNVO nur
innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen zulässig sind.“
Diese Festsetzung
sollte entfallen, da in den B- Plänen 19 und 20.1 in Bahlen Nebenanlagen als auch Stellplätze auch
außerhalb der festgesetzten Baugrenze bereits vorhanden sind und es nicht
notwendig ist, diese Regelung aufrecht zu erhalten.
Die Öffentlichkeit
ist in der Zeit vom 30.11.20 bis zum 08.01.2021 am Planverfahren durch
Auslegung beteiligt worden. Anregungen und Bedenken sind nicht eingegangen.
Als berührter
öffentlicher Träger ist der Landkreis um Stellungnahme gebeten worden. Die im
Schreiben des Landkreises vom 06.01.2021 beschriebenen Hinweise sind
berücksichtigt worden.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Stellungnahme Landkreis und Satzungsentwurf