Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
stimmt dem Entwurf des öffentlich- rechtlichen Vertrages nach § 46 (4) BauGB
für die städtebauliche Umlegung „ U021 Boizenburg- Küsters Gärten“ zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg hat am 12.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung des
B-Planes Nr. 37 „ Küsters Gärten“ gefasst.
Das Verfahren der
Umlegung wird als Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Zur Verwirklichung des Umlegungsverfahrens hat die Stadtvertretung ebenfalls am 12.12.2019 nach § 46 (1) BauGB
eine Umlegung für das Gebiet des Bebauungsplanes angeordnet. Mit beiliegendem
Vertrag überträgt die Stadt Boizenburg ihre Befugnis zur Durchführung der
Umlegung auf die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises
Ludwigslust- Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin. Die Gesamtsumme der
Vermessungsleistungen und Umlegungsleistungen „Küsters Gärten“ beträgt 202.236
€, incl. 10 % Unsicherheitsfaktor. Die Laufzeit des Verfahrens ist noch nicht
vorhersehbar.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: 51100000 Sachkonto: 52929200 HH-Ansatz: 176.000 Verausgabt: 0 Noch verfügbar: 176.000 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: