Umlegungsverfahren "U021 Boizenburg - Küsters Gärten"

Betreff
Umlegungsverfahren "U021 Boizenburg - Küsters Gärten"
hier: öffentlich- rechtlicher Vertrag nach § 46 (4) BauGB
Vorlage
023/21/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stimmt dem Entwurf des öffentlich- rechtlichen Vertrages nach § 46 (4) BauGB für die städtebauliche Umlegung „ U021 Boizenburg- Küsters Gärten“ zu.

 

Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg hat am 12.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Nr. 37 „ Küsters Gärten“ gefasst.

Das Verfahren der Umlegung wird als Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Zur Verwirklichung des Umlegungsverfahrens hat die Stadtvertretung  ebenfalls am 12.12.2019 nach § 46 (1) BauGB eine Umlegung für das Gebiet des Bebauungsplanes angeordnet. Mit beiliegendem Vertrag überträgt die Stadt Boizenburg ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust- Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin. Die Gesamtsumme der Vermessungsleistungen und Umlegungsleistungen „Küsters Gärten“ beträgt 202.236 €, incl. 10 % Unsicherheitsfaktor. Die Laufzeit des Verfahrens ist noch nicht vorhersehbar.

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 51100000

Sachkonto:         52929200

HH-Ansatz:         176.000

Verausgabt:             0

Noch verfügbar: 176.000

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: