Beratung und Beschluss zur Bestimmung des Wahltages zur Wahl einer/eines Bürgermeisterin/Bürgermeisters für die Stadt Boizenburg/Elbe

Betreff
Beratung und Beschluss zur Bestimmung des Wahltages zur Wahl einer/eines Bürgermeisterin/Bürgermeisters für die Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
024/21/40
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Wahltermin für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Boizenburg/Elbe auf den 26.09.2021 festzulegen.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt weiterhin, den Wahltermin für eine mögliche Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Boizenburg/Elbe auf den 10.10.2021 festzulegen.

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters der Stadt Boizenburg/Elbe Herr Harald Jäschke läuft zum 24.01.2022 aus.

 

Die Nachbesetzung der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters erfolgt in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl.

 

Entsprechend § 3 III S.1 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG-M-V) ist der Tag der Wahl durch die Stadtvertretung festzulegen. Der Wahltermin darf nach § 3 III S. 2 LKWG-M-V frühestens 6 Monate und spätestens 2 Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden.

Eine mögliche Stichwahl nach § 3 IV S. 1 + 2, 1.Halbs. LKWG-M-V ist 2 Wochen später durchzuführen und ebenfalls durch die Stadtvertretung zu bestimmen.

 

Am Sonntag, den 26.09.2021, findet die Wahl zum Deutschen Bundestag und die Wahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommers statt.

Für die Wahlorganisation sollte der Wahltermin zur Nachbesetzung der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters gleichzeitig stattfinden.

 

Im Haushaltsplan 2021 sind insgesamt 15.000,- € Erträge aus Wahlkostenerstattung und insgesamt 45.700,- € Aufwendungen für die Wahlorganisation vorgesehen.

Anlage: Terminkalender Direktwahl Bürgermeister/in