Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Annahme der in der Sachdarstellung aufgeführten Spende in Höhe von 300,00 EUR zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Laut § 44 Abs. 4 der
Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen.
Über die Annahme von
Spendenbeträgen hat der Hauptausschuss über Spenden zwischen 100,00 EURO und
1000,00 EURO in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Folgender
Spendeneingang ist zu verzeichnen:
Spender Betrag € Spendenzweck
Versorgungsbetriebe
Elbe GmbH 300,00 Senioren- und
Behindertenbeirat der
Stadt Boizenburg
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: