Ausbildung im Ausbildungsverbund mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim

Betreff
Ausbildung im Ausbildungsverbund mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Vorlage
089/21/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, im Jahr 2022 eine Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten anzubieten und die Ausbildung im Verbund mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim durchzuführen.

Die finanziellen Mittel für die Ausbildung in den Jahren 2022 bis 2025 sind bereitzustellen.

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadt Boizenburg/Elbe hat sich der gesellschaftlichen Aufgabe und Verantwortung gestellt, junge Menschen zu fördern und auch Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden.

 

Die Stadt Boizenburg/Elbe hat seit 1997 im anerkannten Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten i.d.R. alle zwei Jahre ausgebildet; 1997 – 2011 im Ausbildungsverbund mit dem Landkreis Ludwigslust und 50 % Kostenbeteiligung; 2013 und 2015 in eigener Verantwortung.

Seit dem Jahr 2017 erfolgt die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten wieder im Verbund mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim (vgl. Drucksachen Nr. 091/16/20 und Drucksachennummer 087/18/20; 093/19/20 und 062/20/20). Die Stadt Boizenburg/Elbe übernimmt während der gesamten Ausbildungszeit 100 % der Gesamtkosten für die Ausbildung, mit Ausnahme der Personal- und Sachkosten für die Ausbildungsverantwortliche des Landkreises. Inzwischen erfolgte jedes Jahr die Einstellung einer/eines Auszubildenden.

 

Nach der Personalentwicklungsplanung der Stadt Boizenburg/Elbe ist der Ausbildungsbedarf - unter Berücksichtigung eines Planungszeitraumes von fünf Jahren - jährlich zu ermitteln. 

 

Bis zum Jahr 2028 sind voraussichtlich sechs Nachbesetzungen mit der Berufsqualifikation Verwaltungsfachangestellte/r bzw. Verwaltungsfachwirt / in Beamter/in erforderlich. Hierbei wurde der voraussichtliche Eintritt in die Regelaltersrente zugrunde gelegt; durch die Inanspruchnahme von vorzeitigen Altersrenten können sich zeitliche Verschiebungen ergeben. Auch individuelle Gegebenheiten der Beschäftigten oder Organisationsveränderungen der Verwaltung erfordern Nachbesetzungen (befristete oder unbefristete).

 

Organisationseinheit

Anzahl der Stellen

voraussichtlicher Eintritt in die Regelaltersrente

Wiederbesetzung mit empfohlener Berufsqualifikation

Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

1

01.03.2022

Techniker/in

Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

1

01.08.2024

Verwaltungsfachangestellte/r

Verwaltungsfachwirt/in

Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

1

01.6.2025

Verwaltungsfachwirt / in

Dipl.- Ingenieur/in

Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

1

01.07.2026

Verwaltungsfachwirt / in Beamter/in Dipl.-Ingenieur/in

Steuerung und Service

1

01.01.2027

Verwaltungsfachangestellte/r

Ordnung

1

01.02.2027

Verwaltungsfachangestellte/r

Stadtentwicklung, Bauen und  

               Wohnen

1

01.02.2028

Verwaltungsfachangestellte/r

 

 

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Auszubildenden des Jahrganges 2018, 2019 und 2021 ihre Ausbildung zur /zum Verwaltungsfachangestellten voraussichtlich in 2021, in 2022 und 2023 abschließen werden.

 

Für die dreijährige Ausbildung eines/einer Verwaltungsfachangestellten sind insgesamt ca. 60.000,00 € bereit zu stellen (ca. 20.000,00 € jährlich).

 

Darüber hinaus ist die Stadt verpflichtet, die/den Auszubildende/n nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung im Rahmen der Regelung nach § 16a des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes und unter Berücksichtigung der Übernahmegrundsätze des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu übernehmen (bis Note 2,0: unbefristet, ansonsten befristet für ein Jahr).

 

Alternativen:

-          kein Ausbildungsangebot zur/zum Verwaltungsfachangestellten im Jahr 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja

Nein

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:  20.000 €

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:                    11200000

Sachkonto:                52543000          

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

Haushalt 2022

     

     

 

 

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          .........................................        Personalrat   ……………………….

 

Anlagen: