Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 23.2 für den Bereich „Industriegebiet Gammwiese- Südwest“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlage dargestellt - abgewogen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23.2 für den Bereich „Industriegebiet Gammwiese- Südwest“ mit Planstand vom Juni 2012, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben, von dem Ergebnis zu unterrichten.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung und Begründung:
Der von der Planänderung
betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die
Planunterlagen lagen in der Zeit vom 10.04.2012 bis zum 11.05.2012 öffentlich
aus.
Nach Beratung und
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu den angeführten Anregungen
wird empfohlen, entsprechend der anliegenden Beschlussvorlage zu beschließen.
Hieraus ergeben sich keine Änderungen in Teil
A oder Teil B des Bebauungsplanes.
Die Erteilung einer Genehmigung ist nicht
erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplanes tritt mit der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft. Die Planungsänderung entwickelt sich aus dem
wirksamen Flächennutzungsplan.
Alternativen:
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen
und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Abwägung