3. Änderung des B- Planes Nr.28 " Bahnhofstr./Eisenbahn/Fritz- Reuter-Str./Verbindungsweg"

Betreff
3. Änderung des B- Planes Nr.28 " Bahnhofstr./Eisenbahn/Fritz- Reuter-Str./Verbindungsweg"
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
037/18/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 28 „Bahnhofstr./Eisenbahn/Fritz-Reuter-Str./Verbindungsweg“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und- wie in der Anlage dargestellt- abgewogen.

 

2. Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt die 3. Änderung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 28 „Bahnhofstr./Eisenbahn/Fritz-Reuter-Str./Verbindungsweg

mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Stand Februar 2018) nebst Entwurf und Begründung.

 

3. Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer von 2 Wochen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem

Änderungsverfahren nochmals zu beteiligen.

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 hat in der Zeit vom 31.07.2017 bis zum 01.09.2017 nach § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 31.07.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.

In der Stellungnahme des Landkreises (Immissionsschutz) sind neben anderen Hinweisen folgende Auflagen erteilt worden:

-          Überprüfung der aktuellen Auslastung der Bahnstrecke

-          Übernahme der Lärmpegel in die Planzeichnung

-          Blendwirkung von Solarzellen ist auszuschließen

Das erforderte eine Überarbeitung der Schallimmissionsprognose aus dem Jahr 2001. Der TÜV Nord wurde mit dieser Untersuchung beauftragt. Im Rahmen dieser Überarbeitung der sollte auch überprüft werden, ob die festgesetzte Schallschutzwand von 6 m Höhe auf Grund der hohen Investitionskosten wegfallen kann. Mit der im rechtskräftigen Ursprungsplan festgesetzten Wand wurden die passiven Schallschutzmaßnamen ermittelt und ausgewiesen. Würde nun die Wand ganz wegfallen, ist der erforderliche passive Schallschutz ein anderer als mit Wand. Das würde für die Bebauung außerhalb des Geltungsbereiches der 3. Änderung, dass der ausgewiesene und bei schon errichteten Gebäuden auch realisierte passive Schallschutz eventuell nicht ausreicht. Zum Wegfall der Wand wäre somit ein Änderungsverfahren für den ganzen Geltungsbereich notwendig. Auf Grund der geringen Anzahl der noch freien Baufelder sollte jedoch darauf verzichtet werden. So enthält das überarbeitete Gutachten auch Aussagen dahingehend, dass bei einem Verzicht auf das Lärmschutzbauwerk der Schutz innerhalb des Geltungsbereiches der 3. Änderung durch bauliche Schallschutzmaßnahmen i.V. mit einer lärmabgewandten Raumorientierung gegeben ist.

Im Ergebnis dessen, sind folgende Änderungen im Entwurf vorgenommen worden:

1.       Übernahme der Lärmpegelbereiche aus der Schalltechnischen Untersuchung vom Februar 2018

2.       Reduzierung der Baufelder direkt an der Bahn

3.       Aufnahme von Hinweisen zum Lärmschutz ohne Lärmschutzbauwerk hinsichtlich einer lärmabgewandten Raumorientierung

Diese Änderungen berühren die Grundzüge der Planung, so dass eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung notwendig ist.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: Planzeichnung und schalltechnische Untersuchung mit Stand vom Februar 2018