Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018

Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
Vorlage
004/18/10/3
Art
Ergänzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018 (einschließlich der in der Anlage beigefügten 4. Änderungsliste).

 

Der geplante Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2018 beträgt 884.000 €.

In Höhe von 884.000 € erfolgt eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage, da dieser Betrag durch planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen abzüglich der Auflösungen Sonderposten entstanden ist.

 

Weiterhin werden Sperrvermerke für Haushaltsansätze 2018 beschlossen, die von der Stadtvertretung aufgehoben werden können (siehe 4. Änderungsliste).  

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Ergebnishaushalt 2018 enthält geplante Gesamterträge von 16,3 Mio. €. Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beträgt 17,2 Mio. €.

 

Der Jahresfehlbetrag beträgt 884 T€. Der Ergebnishaushalt 2018 der Stadt Boizenburg/Elbe ist unter Verwendung einer Entnahme aus zweckgebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von 884 T€ (= Fehlbetrag aus planmäßigen Abschreibungen abzüglich Auflösungen aus Sonderposten) ausgeglichen. 

 

Im Finanzhaushalt 2018 sind ordentliche Ein-und Auszahlungen mit einem negativen Saldo von 41 T€ geplant. Aus der geplanten investiven Tätigkeit ergibt sich ein negativer Saldo von 0,5 Mio. € (investive Einzahlungen von 3,0 Mio. € abzüglich der investiven Auszahlungen 3,5 Mio. €). Darüber hinaus werden 726 T€ für planmäßige Tilgungen eingestellt. Der Finanzhaushalt 2018 ist unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ausgeglichen (siehe Anlage Muster 5b im Vorbericht).

 

Die Haushaltssatzung 2018 enthält einen genehmigungspflichtigen Bestandteil. Aufgrund der investiven Maßnahmen bzw. Auszahlungen wird die Aufnahme eines Investitionskredites 2018 in Höhe von 1 Mio. € notwendig (genehmigungspflichtig). Der Stellenplan 2018 ist nicht mehr genehmigungspflichtig, da die mittelfristige Planung im Finanzhaushalt im Jahr 2021 ausgeglichen ist. Auszahlungen für wesentliche Investitionen, die (teilweise) mit Fördermitteln finanziert werden sollen, werden mit einem Sperrvermerk versehen.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung sind umfangreiche investive Maßnahmen vorgesehen, die zu Aufnahmen neuer investiver Darlehen führen würden. Dies betrifft z.B. als wesentliche investive Auszahlungen den geplanten Bau des neuen Grundschulzentrums oder den Containeranbau an der Regionalen Schule. Aufgrund der steigenden Einwohnerzahlen (Stand 31.12.2017:  11.345 Einwohner) werden diese Investitionen notwendig.

 

Die Wirtschaftspläne 2018 und die Jahresabschlüsse 2016 der Boize-Kino GmbH und der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH werden als Anlage zum Haushaltsplan 2018 an die Rechtsaufsicht des Landkreises gesendet. Ebenso der letzte festgestellte Jahresabschluss der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

Zu den weiteren Erläuterungen wird auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2018 verwiesen.