Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Auf einer ehemaligen Wiesenfläche, nördlich des Sportplatzes des OT
Bahlen sollen durch die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung „Dorfgemeinschaftshaus/Sportverein/Festwiese“ die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines
Dorfgemeinschaftshauses in Kombination mit einer Festwiese geschaffen werden.
Der südliche Teilbereich des Plangebiets wird gem. der realen Nutzung
als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „ Sportplatz/ Festwiese“
festgesetzt. Die aufgrund der Versiegelung notwendigen ökologischen
Kompensationsmaßnahmen werden teilweise im Rahmen einer im Plangebiet
festgesetzten SPE-Fläche und teilweise durch das Pflanzen von Gehölzen und
Bäumen im Norden und im Osten des Plangebiets realisiert.
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Boizenburg.
Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als „SPE“- Fläche dargestellt,
d.h. als potentielle ökologische Ausgleichsfläche. Damit würde jede bauliche
Tätigkeit im Widerspruch zu den Darstellungen des F-Planes stehen. Zur
Schaffung von Baurecht ist es daher erforderlich, einerseits den F-Plan zu
ändern und parallel einen Bebauungsplan aufzustellen. Die F-Planänderung kann
als Änderungsfläche in das laufende Verfahren der 6.F-Planänderung einbezogen
werden.
Da die Fläche im Außenbereich liegt, ist es erforderliche eine
Umweltprüfung durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 51100000 Sachkonto: 52929200 HH-Ansatz: 78.500,00 Verausgabt: 3.891,30 Noch verfügbar: 74.608,70 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Planunterlagen zum Vorentwurf vom Februar/Mai 2018