Bebauungsplan Nr. 36 für den Bereich "Dorfgemeinschaftshaus Bahlen/ Bahlendorf"

Betreff
Bebauungsplan Nr. 36 für den Bereich "Dorfgemeinschaftshaus Bahlen/ Bahlendorf"
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
022/19/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 14.03.2019 für den im Vorentwurf vom Februar/Mai 2018 dargestellten Bereich nach § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 für den Bereich „Dorfgemeinschaftshaus Bahlen/ Bahlendorf“.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

 

Sachdarstellung und Begründung:

Auf einer ehemaligen Wiesenfläche, nördlich des Sportplatzes des OT Bahlen sollen durch die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Dorfgemeinschaftshaus/Sportverein/Festwiese“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Kombination mit einer Festwiese geschaffen werden.

Der südliche Teilbereich des Plangebiets wird gem. der realen Nutzung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „ Sportplatz/ Festwiese“ festgesetzt. Die aufgrund der Versiegelung notwendigen ökologischen Kompensationsmaßnahmen werden teilweise im Rahmen einer im Plangebiet festgesetzten SPE-Fläche und teilweise durch das Pflanzen von Gehölzen und Bäumen im Norden und im Osten des Plangebiets realisiert.

Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Boizenburg.

Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als „SPE“- Fläche dargestellt, d.h. als potentielle ökologische Ausgleichsfläche. Damit würde jede bauliche Tätigkeit im Widerspruch zu den Darstellungen des F-Planes stehen. Zur Schaffung von Baurecht ist es daher erforderlich, einerseits den F-Plan zu ändern und parallel einen Bebauungsplan aufzustellen. Die F-Planänderung kann als Änderungsfläche in das laufende Verfahren der 6.F-Planänderung einbezogen werden.

Da die Fläche im Außenbereich liegt, ist es erforderliche eine Umweltprüfung durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 51100000

Sachkonto:         52929200

HH-Ansatz:         78.500,00

Verausgabt:        3.891,30     

Noch verfügbar: 74.608,70

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                   ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte       ............................................

Anlagen: Planunterlagen zum Vorentwurf vom Februar/Mai 2018