Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 die Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte) ab dem 01.01.2020.
Sachdarstellung und Begründung:
Mit
Beschlussvorlage 122/17/30/1 hat die Stadtvertretung den Auftrag an die Firma
B&P Kommunalberatung erteilt.
Die Plankalkulation
der Marktentgelte erfolgte für den Zeitraum 2019 bis 2021. Die aus der
Kalkulation ermittelten kostendeckenden Entgelte dienten der Verwaltung als
Grundlage für die Überarbeitung der Entgeltordnung.
Der
Erläuterungsbericht , die Basisdaten, die Berechnung der Entgelte sowie die
bisherige Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von
privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen
Veranstaltungen und die neue Entgeltordnung Märkte liegen der Vorlage anbei.
Das Durchführen von
Märkten und Veranstaltungen sowie die Vergabe von städtischen Flächen und
Plätzen ist grundsätzlich keine hoheitliche Tätigkeit. Nach § 4 Abs. 1
Körperschaftssteuergesetz (KStG) gelten als Betrieb gewerblicher Art (BgA) alle
Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung
von Einnahmen dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der
juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Daher wird nicht von Gebühren,
sondern von Entgelten und der daraus resultierenden Entgeltordnung gesprochen.
Die
Gegenüberstellung der alten und neuen Entgeltordnung sowie die alten und neuen
Entgelttatbestände und die jeweilige Höhe sind der anliegenden Synopse zu
entnehmen.
In der bisherigen
Entgeltordnung wurden verschiedene Bemessungseinheiten für die jeweiligen
Veranstaltungen verwendet. Für die kostendeckende Kalkulation wurden die
Bemessungseinheiten aller Entgelttatbestände (außer Pauschalen) auf laufende
Meter und bei Platzmieten auf Flächen angepasst und berechnet.
Die bisherigen Entgelte dürfen durch die Verwaltung nicht mehr verwendet werden, da durch die Kalkulation kostendeckende Entgelte ermittelt wurden. Zur Einhaltung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) schlägt die Verwaltung daher vor, die kalkulierten (kostendeckenden) Entgelte mit Inkrafttreten der Entgeltordnung ab dem 01.01.2020 zu erheben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
- Erläuterungsbericht, Basisdaten,
Berechnung der Entgelte der Firma B&P Kommunalberatung
- Entgeltordnung Märkte ab
01.01.2020
- bisherige Entgeltordnung Märkte
- Synopse