Kalkulation und Änderung der Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte)

Betreff
Kalkulation und Änderung der Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte)
Vorlage
118/19/30
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 die Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte) ab dem 01.01.2020.

Sachdarstellung und Begründung:

Mit Beschlussvorlage 122/17/30/1 hat die Stadtvertretung den Auftrag an die Firma B&P Kommunalberatung erteilt.

Die Plankalkulation der Marktentgelte erfolgte für den Zeitraum 2019 bis 2021. Die aus der Kalkulation ermittelten kostendeckenden Entgelte dienten der Verwaltung als Grundlage für die Überarbeitung der Entgeltordnung.

Der Erläuterungsbericht , die Basisdaten, die Berechnung der Entgelte sowie die bisherige Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen und die neue Entgeltordnung Märkte liegen der Vorlage anbei.

 

Das Durchführen von Märkten und Veranstaltungen sowie die Vergabe von städtischen Flächen und Plätzen ist grundsätzlich keine hoheitliche Tätigkeit. Nach § 4 Abs. 1 Körperschaftssteuergesetz (KStG) gelten als Betrieb gewerblicher Art (BgA) alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Daher wird nicht von Gebühren, sondern von Entgelten und der daraus resultierenden Entgeltordnung gesprochen.

 

Die Gegenüberstellung der alten und neuen Entgeltordnung sowie die alten und neuen Entgelttatbestände und die jeweilige Höhe sind der anliegenden Synopse zu entnehmen.

 

In der bisherigen Entgeltordnung wurden verschiedene Bemessungseinheiten für die jeweiligen Veranstaltungen verwendet. Für die kostendeckende Kalkulation wurden die Bemessungseinheiten aller Entgelttatbestände (außer Pauschalen) auf laufende Meter und bei Platzmieten auf Flächen angepasst und berechnet.

 

Die bisherigen Entgelte dürfen durch die Verwaltung nicht mehr verwendet werden, da durch die Kalkulation kostendeckende Entgelte ermittelt wurden. Zur Einhaltung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) schlägt die Verwaltung daher vor, die kalkulierten (kostendeckenden) Entgelte mit Inkrafttreten der Entgeltordnung ab dem 01.01.2020 zu erheben.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen:

- Erläuterungsbericht, Basisdaten, Berechnung der Entgelte der Firma B&P Kommunalberatung

- Entgeltordnung Märkte ab 01.01.2020

- bisherige Entgeltordnung Märkte

- Synopse