Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 20.02.2020 die
Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von privatrechtlichen
Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen
(Entgeltordnung Märkte) ab dem 01.07.2020 gemäß Anlage zur UrsprungsDrucksache
118/19/30 mit folgender Ergänzung:
In § 4 –Entgeltmaßstab und Höhe-
wird in Absatz 4 nach Satz 1 folgender Satz hinzugefügt:
Für das Kunsthandwerk sind die ersten 2 Meter der Standbreite kostenfrei.
Sachdarstellung und Begründung:
Mit
Beschlussvorlage 122/17/30/1 hatte die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am
14.09.2017 einen Auftrag für die Kalkulation verschiedener Gebühren und
Entgelte an die Firma B&P Kommunalberatung erteilt.
Die Plankalkulation
der Marktentgelte erfolgte für den Zeitraum 2019 bis 2021. Die aus der
Kalkulation ermittelten kostendeckenden Entgelte dienten der Verwaltung als
Grundlage für die Überarbeitung der Entgeltordnung.
Der
Erläuterungsbericht, die Basisdaten, die Berechnung der Entgelte sowie die
bisherige Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für die Erhebung von
privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen
Veranstaltungen und die neue Entgeltordnung Märkte lagen der Ursprungsvorlage
anbei. Auf eine erneute Versendung wird daher aus klimaökologischen Gründen
verzichtet.
Das Durchführen von
Märkten und Veranstaltungen sowie die Vergabe von städtischen Flächen und
Plätzen ist grundsätzlich keine hoheitliche Tätigkeit. Nach § 4 Abs. 1
Körperschaftssteuergesetz (KStG) gelten als Betrieb gewerblicher Art (BgA) alle
Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung
von Einnahmen dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der
juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Daher wird nicht von Gebühren
sondern von Entgelten und der daraus resultierenden Entgeltordnung gesprochen.
Die
Gegenüberstellung der alten und neuen Entgeltordnung sowie die alten und neuen
Entgelttatbestände und die jeweilige Höhe sind der Ursprungsvorlage anliegenden Synopse zu entnehmen. Auf eine
erneute Versendung wird aus klimaökologischen Gründen verzichtet.
In der bisherigen
Entgeltordnung wurden verschiedene Bemessungseinheiten für die jeweiligen
Veranstaltungen verwendet. Für die kostendeckende Kalkulation wurden die
Bemessungseinheiten aller Entgelttatbestände (außer Pauschalen) auf laufende
Meter und bei Platzmieten auf Flächen angepasst und berechnet.
Die bisherigen
Entgelte sollen durch die Verwaltung nicht mehr verwendet werden, da durch die
Kalkulation kostendeckende Entgelte ermittelt wurden. Zur Einhaltung des § 6
Abs. 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) schlägt die Verwaltung daher vor,
die kalkulierten (kostendeckenden) Entgelte mit Inkrafttreten der
Entgeltordnung ab dem 01.07.2020 zu erheben.
In der Sitzung des
Ausschusses für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt am 25.09.2019 wurde
folgende Änderung zur Aufnahme in die Entgeltordnung empfohlen:
Für das Kunsthandwerk sind die ersten 2 Meter der Standbreite kostenfrei.
In einer Anlage zur Beschlussvorlage 118/19/30/1 wurden die Anfragen aus dem Ausschuss WTK vom 22.10.2019 beantwortet. Auf eine erneute Versendung wird aus klimaökologischen Gründen verzichtet.
Trotz Beantwortung hat der Ausschuss WTK in seiner Sitzung am 03.12.2019 die Vorlage 118/19/30/1 NICHT zur Beschlussfassung in der Stadtvertretung empfohlen. Daher hat die Verwaltung die Vorlage von der Tagesordnung der Stadtvertreterversammlung am 12.12.2019 zurückgezogen, um sie zur weiteren Abstimmung im Hauptausschuss zu beraten.
Alle Anlagen, die aus klimaökologischen Gründen nicht erneut versendet werden, sind im Session-Programm als Anlagen zur Beschlussvorlage 118/19/30/2 trotzdem aufgeführt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Erläuterungsbericht B&P
Erläuterungsbericht B&P-Anlagen
Entgeltordnung vom 29.05.2006
Entgeltordnung zum 01.07.2020
Synopse
Anlage zur BV 118/19/30/1