Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 20.02.2020 die Satzung
der Stadt Boizenburg/Elbe zur Durchführung von Märkten in der Stadt
Boizenburg/Elbe (Marktsatzung) ab dem 01.07.2020 gemäß Anlage mit folgenden
Änderungen/ Ergänzungen:
§ 5 -Gegenstände
des Wochenmarktes- Absatz 3, erster Anstrich „Tabakwaren“ streichen;
§ 9 –Anforderungen
an Verkaufseinrichtungen-
nach Absatz 3 wird ein neuer
Absatz eingefügt: Alle technischen Betriebsmittel müssen die allgemein anerkannten Regeln der
Technik erfüllen. Prüfnachweise sind
mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Marktstände mit Grillfeuer
oder sonstigem offenen Feuer müssen einen geprüften Feuerlöscher (min. 2 kg) vorhalten. Die folgenden Absätze
verschieben sich in der Nummerierung.
Absatz 10, 2. Satz: Tragetüten
und Tragetaschen müssen, soweit es die Eigenart der zu transportierenden Ware zulässt, aus Papier
oder Textilien bestehen.
§ 10 –Verhalten auf
dem Marktgelände- Absatz 2, nach Satz ein wird eingefügt: Für sie steht
der Grundsatz der gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahme im Umgang miteinander im Vordergrund.
Absatz 3, b) das Fahren von Krafträdern oder Fahrrädern; c) STREICHEN.
Sachdarstellung und Begründung:
In Verbindung mit
der Kalkulation und Änderung der Entgeltordnung Märkte (BV 118/19/30/2) schlägt
die Verwaltung vor, die bestehende Marktsatzung vom 12.12.1995 durch die
anliegende überarbeitete Marktsatzung zum 01.07.2020 zu beschließen.
Während der
vorangegangenen Kalkulationen wurden die entsprechenden Satzungen und
Entgeltordnungen (z.B. Sondernutzungssatzung, Feuerwehrleistungssatzung)
ebenfalls überarbeitet und entsprechend modernisiert. In diesem Zuge wurde die
Marktsatzung ebenfalls an die heutigen Gegebenheiten angepasst und inhaltlich
überarbeitet. Die Gegenüberstellung der alten und neuen Marktsatzung ist der
anliegenden Synopse zur Ursprungsvorlage zu entnehmen. Auf eine erneute
Versendung wird aus klimaökologischen Gründen verzichtet.
Die Einfügung der
Absätze 9 und 10 in § 9 ist hervorzuheben. Diese beziehen sich auf die
Reduzierung von Plastiktüten und Einwegplastikmüll. Eine sofortige Umsetzung
auf Veranstaltungen wird sicherlich noch nicht realisierbar sein. Jedoch
arbeitet die Verwaltung im Rahmen des Projektes „PlatzB“ an der Einführung
eines Mehrwegsystems (siehe separate Beschlussvorlage hierzu). Der Grundstein
für die Verwendung ist somit auch in der Marktsatzung gelegt.
Die inhaltliche
Prüfung ist durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwiglust-Parchim
bereits erfolgt; die erforderlichen Änderungen sind eingearbeitet.
In der Sitzung des
Ausschusses für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt am 25.09.2019 wurden
folgende Änderungen/Ergänzungen zur Aufnahme in die Satzung empfohlen:
§ 5 -Gegenstände des
Wochenmarktes- Absatz 3, erster Anstrich „Tabakwaren“ streichen;
§ 9 –Anforderungen an
Verkaufseinrichtungen- Absatz 10, 2. Satz: Tragetüten und Tragetaschen müssen, soweit es die
Eigenart der zu transportierenden Ware zulässt, aus Papier oder Textilien bestehen.
§ 10 –Verhalten auf dem Marktgelände- Absatz 2, nach Satz eins wird
eingefügt: Für sie steht der Grundsatz der gegenseitigen Vorsicht und
Rücksichtnahme im Umgang miteinander im Vordergrund. Absatz 3, b) das Fahren
von Krafträdern oder Fahrrädern; c) STREICHEN
In der Sitzung des
Ausschusses für Brand- und Katastrophenschutz, Ordnung und Sicherheit am
25.09.2019 wurden folgende Ergänzungen zur Aufnahme in die Satzung empfohlen:
§ 9 -Anforderungen an
Verkaufseinrichtungen- soll nach Absatz 3 ein neuer Absatz eingefügt werden: Alle technischen
Betriebsmittel müssen die allgemein anerkannten
Regeln der Technik erfüllen. Prüfnachweise sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Marktstände mit Grillfeuer
oder sonstigem offenen Feuer müssen einen geprüften Feuerlöscher (min. 2 kg) vorhalten. Die folgenden Absätze
verschieben sich in der Nummerierung.
In einer Anlage zur Beschlussvorlage 119/19/30/1 wurden die Anfragen aus dem Ausschuss WTK vom 22.10.2019 beantwortet. Auf eine erneute Versendung wird aus klimaökologischen Gründen verzichtet.
Trotz Beantwortung hat der Ausschuss WTK in seiner Sitzung am 03.12.2019 die Vorlage 119/19/30/1 NICHT zur Beschlussfassung in der Stadtvertretung empfohlen. Daher hat die Verwaltung die Vorlage von der Tagesordnung der Stadtvertreterversammlung am 12.12.2019 zurückgezogen, um sie zur weiteren Abstimmung im Hauptausschuss zu beraten.
Alle Anlagen, die aus klimaökologischen Gründen nicht erneut versendet werden, sind im Session-Programm als Anlagen zur Beschlussvorlage 119/19/30/2 trotzdem aufgeführt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Marktsatzung vom
12.12.1995
Marktsatzung ab
01.07.2020
Synopse
Anlage zur BV
119/19/30/1