Änderung der Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe zur Durchführung von Märkten in der Stadt Boizenburg/Elbe (Marktsatzung)

Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe zur Durchführung von Märkten in der Stadt Boizenburg/Elbe (Marktsatzung)
Vorlage
119/19/30/2
Art
Ergänzungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 20.02.2020 die Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe zur Durchführung von Märkten in der Stadt Boizenburg/Elbe (Marktsatzung) ab dem 01.07.2020 gemäß Anlage mit folgenden Änderungen/ Ergänzungen:

 

§ 5 -Gegenstände des Wochenmarktes- Absatz 3, erster Anstrich „Tabakwaren“           streichen;

§ 9 –Anforderungen an Verkaufseinrichtungen-

                nach Absatz 3 wird ein neuer Absatz eingefügt: Alle technischen Betriebsmittel             müssen die allgemein                 anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Prüfnachweise          sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

                Marktstände mit Grillfeuer oder sonstigem offenen Feuer müssen einen geprüften   Feuerlöscher (min. 2 kg) vorhalten. Die folgenden Absätze verschieben sich in der          Nummerierung.

                Absatz 10, 2. Satz: Tragetüten und Tragetaschen müssen, soweit es die Eigenart der    zu transportierenden Ware zulässt, aus Papier oder Textilien bestehen.

§ 10 –Verhalten auf dem Marktgelände- Absatz 2, nach Satz ein wird eingefügt: Für    sie          steht der Grundsatz der gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahme im Umgang            miteinander im Vordergrund.

                Absatz 3, b) das Fahren von Krafträdern oder Fahrrädern; c) STREICHEN.

Sachdarstellung und Begründung:

 

In Verbindung mit der Kalkulation und Änderung der Entgeltordnung Märkte (BV 118/19/30/2) schlägt die Verwaltung vor, die bestehende Marktsatzung vom 12.12.1995 durch die anliegende überarbeitete Marktsatzung zum 01.07.2020 zu beschließen.

 

Während der vorangegangenen Kalkulationen wurden die entsprechenden Satzungen und Entgeltordnungen (z.B. Sondernutzungssatzung, Feuerwehrleistungssatzung) ebenfalls überarbeitet und entsprechend modernisiert. In diesem Zuge wurde die Marktsatzung ebenfalls an die heutigen Gegebenheiten angepasst und inhaltlich überarbeitet. Die Gegenüberstellung der alten und neuen Marktsatzung ist der anliegenden Synopse zur Ursprungsvorlage zu entnehmen. Auf eine erneute Versendung wird aus klimaökologischen Gründen verzichtet.

 

Die Einfügung der Absätze 9 und 10 in § 9 ist hervorzuheben. Diese beziehen sich auf die Reduzierung von Plastiktüten und Einwegplastikmüll. Eine sofortige Umsetzung auf Veranstaltungen wird sicherlich noch nicht realisierbar sein. Jedoch arbeitet die Verwaltung im Rahmen des Projektes „PlatzB“ an der Einführung eines Mehrwegsystems (siehe separate Beschlussvorlage hierzu). Der Grundstein für die Verwendung ist somit auch in der Marktsatzung gelegt.

 

Die inhaltliche Prüfung ist durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwiglust-Parchim bereits erfolgt; die erforderlichen Änderungen sind eingearbeitet.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt am 25.09.2019 wurden folgende Änderungen/Ergänzungen zur Aufnahme in die Satzung empfohlen:

                § 5 -Gegenstände des Wochenmarktes- Absatz 3, erster Anstrich „Tabakwaren“           streichen;

                § 9 –Anforderungen an Verkaufseinrichtungen- Absatz 10, 2. Satz: Tragetüten und      Tragetaschen müssen, soweit es die Eigenart der zu transportierenden Ware zulässt,               aus Papier oder Textilien bestehen.

§ 10 –Verhalten auf dem Marktgelände- Absatz 2, nach Satz eins wird eingefügt: Für sie steht der Grundsatz der gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahme im Umgang miteinander im Vordergrund. Absatz 3, b) das Fahren von Krafträdern oder Fahrrädern; c) STREICHEN

 

In der Sitzung des Ausschusses für Brand- und Katastrophenschutz, Ordnung und Sicherheit am 25.09.2019 wurden folgende Ergänzungen zur Aufnahme in die Satzung empfohlen:

                § 9 -Anforderungen an Verkaufseinrichtungen- soll nach Absatz 3 ein neuer Absatz     eingefügt werden: Alle technischen Betriebsmittel müssen die allgemein          anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Prüfnachweise sind mitzuführen und auf     Verlangen vorzuzeigen.

                Marktstände mit Grillfeuer oder sonstigem offenen Feuer müssen einen geprüften   Feuerlöscher (min. 2 kg) vorhalten. Die folgenden Absätze verschieben sich in der          Nummerierung.

 

In einer Anlage zur Beschlussvorlage 119/19/30/1 wurden die Anfragen aus dem Ausschuss WTK vom 22.10.2019 beantwortet. Auf eine erneute Versendung wird aus klimaökologischen Gründen verzichtet.

 

Trotz Beantwortung hat der Ausschuss WTK in seiner Sitzung am 03.12.2019 die Vorlage 119/19/30/1 NICHT zur Beschlussfassung in der Stadtvertretung empfohlen. Daher hat die Verwaltung die Vorlage von der Tagesordnung der Stadtvertreterversammlung am 12.12.2019 zurückgezogen, um sie zur weiteren Abstimmung im Hauptausschuss zu beraten.

 

Alle Anlagen, die aus klimaökologischen Gründen nicht erneut versendet werden, sind im Session-Programm als Anlagen zur Beschlussvorlage 119/19/30/2 trotzdem aufgeführt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen:

Marktsatzung vom 12.12.1995

Marktsatzung ab 01.07.2020

Synopse

Anlage zur BV 119/19/30/1