Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 18.06.2020 die Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe zur Durchführung von Märkten in der Stadt Boizenburg/Elbe (Marktsatzung) ab dem 01.07.2020 gemäß Anlage.
Sachdarstellung und Begründung:
In Verbindung mit
der Kalkulation und Änderung der Entgeltordnung Märkte (BV 118/19/30/3) schlägt
die Verwaltung die Neufassung der anliegenden Marktsatzung vor; die bestehende
Marktsatzung vom 12.12.1995 verliert mit Inkrafttreten der neuen Satzung ihre
Gültigkeit.
Während der
vorangegangenen Kalkulationen wurden die entsprechenden Satzungen und Entgeltordnungen
(z.B. Sondernutzungssatzung, Feuerwehrleistungssatzung) ebenfalls überarbeitet
und entsprechend modernisiert. In diesem Zuge wurde die Marktsatzung ebenfalls
an die heutigen Gegebenheiten angepasst und inhaltlich überarbeitet. Die
Gegenüberstellung der alten und neuen Marktsatzung ist der anliegenden Synopse
zu entnehmen.
Die Einfügung der
Absätze 9 und 10 in § 9 ist hervorzuheben. Diese beziehen sich auf die
Reduzierung von Plastiktüten und Einwegplastikmüll. Eine sofortige Umsetzung
auf Veranstaltungen wird sicherlich noch nicht realisierbar sein. Jedoch
arbeitet die Verwaltung im Rahmen des Projektes „PlatzB“ an der Einführung
eines Mehrwegsystems (siehe separate Beschlussvorlage hierzu). Der Grundstein
für die Verwendung ist somit auch in der Marktsatzung gelegt.
Die inhaltliche
Prüfung ist durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwiglust-Parchim
bereits erfolgt; die erforderlichen Änderungen sind eingearbeitet.
In der Sitzung des
Ausschusses für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt (SRPU) am 25.09.2019
wurden folgende Änderungen/Ergänzungen zur Aufnahme in die Satzung empfohlen:
§ 5 -Gegenstände des
Wochenmarktes- Absatz 3, erster Anstrich „Tabakwaren“ streichen;
§ 9 –Anforderungen an
Verkaufseinrichtungen- Absatz 10, 2. Satz: Tragetüten und Tragetaschen müssen, soweit es die
Eigenart der zu transportierenden Ware zulässt, aus Papier oder Textilien bestehen.
§ 10 –Verhalten auf dem Marktgelände- Absatz 2, nach Satz eins wird
eingefügt: Für sie steht der Grundsatz der gegenseitigen Vorsicht und
Rücksichtnahme im Umgang miteinander im Vordergrund. Absatz 3, b) das Fahren
von Krafträdern oder Fahrrädern; c) STREICHEN
In der Sitzung des
Ausschusses für Brand- und Katastrophenschutz, Ordnung und Sicherheit (BKSOS)
am 25.09.2019 wurden folgende Ergänzungen zur Aufnahme in die Satzung
empfohlen:
§ 9 -Anforderungen an
Verkaufseinrichtungen- soll nach Absatz 3 ein neuer Absatz eingefügt werden: Alle technischen
Betriebsmittel müssen die allgemein anerkannten
Regeln der Technik erfüllen. Prüfnachweise sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Marktstände mit Grillfeuer
oder sonstigem offenen Feuer müssen einen geprüften Feuerlöscher (min. 2 kg) vorhalten. Die folgenden Absätze
verschieben sich in der Nummerierung.
Am 08.10.2019 hat der Finanzausschuss die Empfehlungen des BKSOS und des SRPU aufgenommen und ebenfalls einstimmig empfohlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur (WTK) hatte die Beratung der Ursprungsvorlage zunächst vertagt. In der Sitzung des Ausschusses WTK am 22.10.2019 wurde die Vorlage in der Form der Ergänzungsvorlage 118/18/30/2 zur Beschlussfassung empfohlen.
Die anliegende Satzung enthält nun alle in den Gremien
empfohlenen Änderungen zur Beschlussfassung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
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