Sachdarstellung und Begründung:
Das Kontorhaus im
Fährweg 5 (Flurstück 17/42, Flur 30, Gemarkung Boizenburg) befindet sich seit
1999 im Eigentum der Stadt. Das Gebäude selbst liegt mit Teilflächen auf
weiteren städtischen Flurstücken (17/45 und 17/43).
Der bauliche
Zustand des Gebäudes ist nach den vorliegenden Wertgutachten (das letzte vom
03.07.2018) als unbefriedigend einzuschätzen. Das 3. Folgewertgutachten weist
einen Verkehrswert von 60.000,00 € aus. Zurückliegende Ausschreibungen der
Immobilie waren bis 2016 erfolglos. Aktuell liegt nach wie vor seit 2018 die
Anfrage mindestens eines Interessenten zum Erwerb des Kontorhauses vor.
Der Aufwand für
eine Sanierung des Gebäudes mit einer Gesamtfläche (vom Keller bis zum
Dachgeschoss) von 665 m² liegt bei ca. 998.000,00 €. Hier wurden je m² rd.
1.500,00 € Sanierungskosten angesetzt. Durch den Wasserschaden im Winter 2019
hat sich der Zustand weiter verschlechtert. Die in der Vergangenheit teilweise
vorgenommene Vermietung von Räumlichkeiten u.a. an gemeinnützige Vereine und
Initiativgruppen ist wegen des schlechten baulichen Zustandes nicht mehr
möglich.
Im Gebäude lagern
noch Möbel und Gegenstände, deren Museumswert und Zustand zu prüfen ist.
Im Rahmen der
Beratung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 01.10.2019 wurde das Gebäude
umfangreich besichtigt.
Der Vorschlag der
Verwaltung zu einer Grundsatzentscheidung
für oder gegen den Verkauf der Immobilie wurde in der Sitzung der
Stadtvertretung am 13.12.2018 vertagt bis zum Ende des Jahres 2019. Nach einer
vorberatenden Gremienrunde wurde der Beschluss für die Sitzung der
Stadtvertretung am 12.12.2019 erneut zur Entscheidung vorgelegt, und hier
erneut vertagt.
Ein Nutzungs- und
Finanzierungskonzept für die Vermietung an z.B. einen gemeinnützigen Verein auf
der Grundlage eines entsprechenden Antrages liegt nicht vor.
Die Verwaltung
empfiehlt, einem grundsätzlichen Verkauf der Immobilie zuzustimmen. Aus den
Gremiensitzungen wurden Änderungsvorschläge eingebracht, die in dieser
Ergänzungsvorlage berücksichtigt sind.
Interessierte Bewerber sollen mit dem Kaufantrag neben dem Angebotspreis ein Nutzungskonzept vorlegen, das bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wird. Dazu wäre jedoch die grundsätzliche Entscheidung zum Verkauf durch die Stadtvertretung erforderlich.