Grundsatzentscheidung

Betreff
Grundsatzentscheidung
Fährweg 5
Vorlage
174/19/30
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 12.12.2019 grundsätzlich den Verkauf des Grundstücks Fährweg 5, Flurstück 17/42 zuzüglich der überbauten Teilflächen auf den Flurstücken 17/43 und 17/45 in der Flur 30 Gemarkung Boizenburg.

 

  1. Eine erneute Ausschreibung erfolgt nicht; vorhandene Bewerber sind zur Angebotsabgabe zuzüglich eines Nutzungskonzeptes aufzufordern.

 

  1. Das Mindestgebot beträgt 60.000,- €.

Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Kontorhaus im Fährweg 5 (Flurstück 17/42, Flur 30, Gemarkung Boizenburg) befindet sich seit 1999 im Eigentum der Stadt. Das Gebäude selbst liegt mit Teilflächen auf weiteren städtischen Flurstücken (17/45 und 17/43).

Der bauliche Zustand des Gebäudes ist nach den vorliegenden Wertgutachten (das letzte vom 03.07.2018) als unbefriedigend einzuschätzen. Das 3. Folgewertgutachten weist einen Verkehrswert von 60.000,00 € aus. Zurückliegende Ausschreibungen der Immobilie waren bis 2016 erfolglos. Aktuell liegt nach wie vor seit 2018 die Anfrage mindestens eines Interessenten zum Erwerb des Kontorhauses vor.

 

Der Aufwand für eine Sanierung des Gebäudes mit einer Gesamtfläche (vom Keller bis zum Dachgeschoss) von 665 m² liegt bei ca. 998.000,00 €. Hier wurde der m² mit rd. 1.500,00 € Sanierungskosten angesetzt. Durch den Wasserschaden im Winter 2019 hat sich der Zustand eher verschlechtert. Die in der Vergangenheit teilweise vorgenommene Vermietung von Räumlichkeiten u.a. an gemeinnützige Vereine und Initiativgruppen ist wegen des schlechten baulichen Zustandes nicht mehr möglich.

Im Gebäude lagern noch Möbel und Gegenstände, deren Museumswert und Zustand zu prüfen ist.

Im Rahmen der Beratung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 01.10.2019 wurde das Gebäude umfangreich besichtigt.

 

Der Vorschlag der Verwaltung zu einer Grundsatzentscheidung für oder gegen den Verkauf der Immobilie wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 13.12.2018 vertagt bis zum Ende des Jahres 2019.

 

Ein Nutzungs- und Finanzierungskonzept für die Vermietung an z.B. einen gemeinnützigen Verein auf der Grundlage eines entsprechenden Antrages liegt nicht vor.

Die Verwaltung empfiehlt, einem grundsätzlichen Verkauf der Immobilie zuzustimmen.

Interessierte Bewerber sollen mit dem Kaufantrag neben dem Angebotspreis ein Nutzungskonzept vorlegen, das bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wird.