Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum
Vorentwurfes des Bebauungsplans
Nr. 36 „Dorfgemeinschaftshaus Bahlen“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus
den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, hat
die Stadtvertretung geprüft und- wie in der Anlage dargestellt- abgewogen. Von
der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben,
2. Die
Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
36 „Dorfgemeinschaftshaus Bahlen“ mit Planzeichnung und textlichen
Festsetzungen (Stand Januar 2020) nebst Entwurf der Begründung mit
Umweltbericht.
3. Die
Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2
Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der
Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer
eines Monats durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger
öffentlicher Belange an dem
Planaufstellungsverfahren nochmals zu beteiligen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretersitzung hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom
14.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 36 aufzustellen. Gleichzeitig
wurde bestimmt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in
Form einer einmonatigen Auslegung der
Planunterlagen durchzuführen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom
08.04.2019 bis zum 10.05.2019 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden parallel dazu mit Schreiben vom 20.03.2019
ebenfalls frühzeitig am Planverfahren beteiligt.
Auf einer ehemaligen Wiesenfläche, nördlich des Sportplatzes des OT
Bahlen sollen durch die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung „Dorfgemeinschaftshaus/Sportverein/Festwiese“ die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines
Dorfgemeinschaftshauses in Kombination mit einer Festwiese geschaffen werden.
Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen ist keine wesentliche
Änderung der Planunterlagen notwendig. Die Festsetzungen zu den ökologischen
Kompensationsmaßnahmen wurden im Verfahren ergänzt. Die Ausgleichsfläche
befindet sich im Eigentum der Stadt Boizenburg.
Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche des B-Planes Nr.36 derzeit noch
als „SPE“- Fläche dargestellt, d.h. als potentielle ökologische
Ausgleichsfläche. Die F-Planänderung ist als Änderungsfläche in das laufende
Verfahren zur 6.F-Planänderung einbezogen.
Da die Fläche im Außenbereich liegt, ist es erforderliche eine
Umweltprüfung durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.
Alternativen:
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: 51100000 Sachkonto: 52929200 HH-Ansatz: 85.000,00 Verausgabt: 7.419,58 Noch verfügbar: 77.580,42 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Planunterlagen mit Stand vom Januar 2020