Bebauungsplanverfahren Nr. 36 für den Bereich "Dorfgemeinschaftshaus Bahlen"

Beschlussvorschlag:

 

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 36 „Dorfgemeinschaftshaus Bahlen“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, hat die Stadtvertretung geprüft und- wie in der Anlage dargestellt- abgewogen. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben,

 

2. Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 „Dorfgemeinschaftshaus Bahlen“ mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Stand Januar 2020) nebst Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

 

3. Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer eines Monats durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem

Planaufstellungsverfahren nochmals zu beteiligen.

 

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadtvertretersitzung hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 14.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 36 aufzustellen. Gleichzeitig wurde bestimmt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in Form einer einmonatigen Auslegung der  Planunterlagen durchzuführen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 08.04.2019 bis zum 10.05.2019 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel dazu mit Schreiben vom 20.03.2019 ebenfalls frühzeitig am Planverfahren beteiligt.

Auf einer ehemaligen Wiesenfläche, nördlich des Sportplatzes des OT Bahlen sollen durch die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Dorfgemeinschaftshaus/Sportverein/Festwiese“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Kombination mit einer Festwiese geschaffen werden.

Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen ist keine wesentliche Änderung der Planunterlagen notwendig. Die Festsetzungen zu den ökologischen Kompensationsmaßnahmen wurden im Verfahren ergänzt. Die Ausgleichsfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Boizenburg.

Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche des B-Planes Nr.36 derzeit noch als „SPE“- Fläche dargestellt, d.h. als potentielle ökologische Ausgleichsfläche. Die F-Planänderung ist als Änderungsfläche in das laufende Verfahren zur 6.F-Planänderung einbezogen.

Da die Fläche im Außenbereich liegt, ist es erforderliche eine Umweltprüfung durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.

 

Alternativen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 51100000

Sachkonto:         52929200

HH-Ansatz:         85.000,00

Verausgabt:        7.419,58

Noch verfügbar: 77.580,42

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: Planunterlagen mit Stand vom Januar 2020