Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Aufnahme der zusätzlichen
Änderungsfläche 6.8 „ Feuerwehrgerätehaus Bahlen“ in die 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Sachdarstellung und Begründung:
In der Sitzung der
Stadtvertretung vom 05.09.2019 ist der Aufnahme zusätzlicher Änderungsflächen
(6.1 bis 6.7, außer 6.5) zugestimmt worden. Diese sollen nunmehr um eine Fläche
für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bahlen ergänzt werden.
Die Stadt
Boizenburg hatte auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplanes eine Bauvoranfrage
für das städtische Flurstück 2 der Flur 3 in Bahlen (Steinplatz) gestellt.
Das Grundstück
liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan derzeit als Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
dargestellt.
Der Landkreis
stellt eine Genehmigung für den besagten Standort in Aussicht, wenn die Stadt
Boizenburg ihren Willen zur Änderung des Flächennutzungsplanes bekundet und das
Biosphärenamt eine positive Stellungnahme erteilt. Auf Antrag hat das
Biosphärenamt eine Ausnahme von den Verboten des § 7 Abs.1 Nr.1 BRElbeG M-V
ebenfalls in Aussicht gestellt. Die Forderung nach einer Eingriffs- und
Ausgleichsplanung und einer fachgerechten Kompensation der sich aus der
Umsetzung des Bauvorhabens ergebenden Eingriffe in Natur und Landschaft bleibt
bestehen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Auszug aus dem Flächennutzungsplan