Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt den Vorentwurf mit Stand vom September 2020.
Die Begründung wird
gebilligt.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB wird in Form einer
einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der
Planung durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Aufstellung des
B-Planes Nr.33 für das Wohngebiet „An der Quöbbe“ erfolgte in der Sitzung der
Stadtvertretung vom 21.06.2012. Eine Informationsveranstaltung der Eigentümer
der anliegenden Grundstücke fand am 12.04.2018 statt.
Der räumliche
Geltungsbereich des Vorentwurfes des B-Planes mit Stand vom September 2020 ist
im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Es können ca. 12
Baugrundstücke entstehen. Ein Baugrundstück in der 2. Reihe gehört der Stadt
Boizenburg.
Der Bebauungsplan
wird damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Es erfolgt ein zweistufiges
Verfahren mit Umweltbericht.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.:
5.1.1.00.000 Sachkonto: 52929200 HH-Ansatz: 85.000,00 Verausgabt: 27.880,40 Noch verfügbar: 57.119,60 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Planunterlagen zum
Vorentwurf mit Stand vom September 2020