Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.2 für den Bereich „Krankenhaus Stadtpark Nord/ Schwanheider Straße West“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlage dargestellt - abgewogen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg/Elbe den Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.2 für den Bereich „Krankenhaus Stadtpark Nord/ Schwanheider Straße West“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) mit Stand vom Juni 2017, als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben, von dem Ergebnis zu unterrichten.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung und Begründung:
Nach
Beratung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu den angeführten
Anregungen wird empfohlen, entsprechend der anliegenden Beschlussvorlage zu
beschließen.
Hieraus ergeben
sich keine Änderungen in Teil A oder Teil B des Bebauungsplanes.
Die Erteilung einer Genehmigung ist nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird nach § 13 a (2) Nr.2 BauGB angepasst. Die Änderung des Bebauungsplanes tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Änderungsentwurf